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Die Auszahlung an die Importeure ist meines Erachtens naheliegend. Sie haben die direkte Belastung gehabt und mussten die Zölle bezahlen, deshalb steht ihnen auch der Rückzahlungsanspruch zu. Die indirekte Belastung durch die ganze oder teilweise Weitergabe (manche Importeure haben durchaus auch geringere Margen in Kauf genommen) dürfte sich kaum richtig berechnen lassen.
Dass das für die Verbraucher unfair ist, ist aber richtig. Und dass die Importeure die Entlastung wieder weitergeben, denke ich nicht. Wobei es vielleicht doch zumindest dann einen gewissen Anspruch geben könnte, wenn dem Verbraucher damals die Zölle ausdrücklich in Rechnung gestellt wurden.
Mein Fazit: Schlecht durchdachte Gau-Ruck-Aktionen machen vielleicht kurzfristig Eindruck auf die Anhänger, schnell fällt einem das auf die Füße. Dass die Zölle rechtswidrig waren, haben ja schon früh die meisten vermutet.
Zusätzlich steigt auch das Budgetdefizit weiter an, was wiederum zu mehr Inflation und höheren Preisen führen wird. Auch die neu eingeführten Zölle könnten wieder für rechtswidrig erklärt werden. Total crazy.