RE: Nur kurzes Aufatmen: Maskenpflicht erneut ab Herbst, dann auch drei Stiche nötig – Rauchs Horrorverordnung

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geht schon wenn man es richtig macht -- man muß sich zu verklagende Personen raussuchen und dann 50.000 oder mehr Einzelklagen gegen diese Person einbringen - in verschiedenen Gerichtsbezirken unter verschiedenen Anfangsbuchstaben der Kläger .. auch wenn diese Klagen nicht durchgehen, aber aufgrund der eingeklagten Schadenssumme muß er sich einen Anwalt nehmen und alle einzeln abwehren .. ruiniert jeden finanziell. egal wie reich vorher ... wie gesagt, es braucht nur gute Organisation !



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